Garantie für Qualität und Leistung

Alle Mitgliedsfirmen des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) gewähren eine Fachbetriebsgarantie für an einem Kraftfahrzeug ausgeführten Reparaturarbeiten. Der Karosserie-Fachbetrieb ist der Association Internationale des Réparateurs en Carrosserie (AIRC) angeschlossen.Die Garantie ist von der AIRC anerkannt unter dem Namen "Eurogarant".Sie ist eine Gewähr dafür, daß die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden und der unterzeichnete Betrieb nach den nachstehend festgelegten Bedingungen dafür garantiert.

Umfang der Fachbetriebs-Garantie für PKW

1. Der Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb gewährleistet eine fehlerfreie Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten. Er beseitigt etwaige Instandsetzungsfehler auf seine Kosten in seinem Betrieb, wenn Sie innerhalb von drei bzw. vier Jahren seit Abnahme des reparierten Fahrzeugs gemeldet werden. Natürlicher Verschleiß sowie Schäden durch mangelhafte Pflege und äußere Einfüsse sind von der Gewährleistung ausgenommen.    

2. Der Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb übernimmt die Garantie für die von ihm geleistete Arbeit für den Zeitraum von drei bzw. vier Jahren nach Abnahme des reparierten Fahrzeugs. Er trifft ferner für die bearbeiteten Teile in die Garantie des Fahrzeugherstellers ein, soweit diese erlöschen sollte. Während der Garantiezeit ist das Fahrzeug einmal jährlich zu einer kostenlosen Inspektion vorzuführen.    

3. Der Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb verpflichtet sich, die ausgeführten Reparaturarbeiten auf Verlangen des Kunden im dritten bzw. vierten Jahr nach Abnahme des reparierten Fahrzeugs kostenlos zu überprüfen.    

4. Garantieberechtigter ist der jeweilige Fahrzeughalter.    

5. Die Innungen und Schiedsstellen des Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerks stehen für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.  

Im übrigen gelten die Reparaturbedingungen des ZKF-Fachbetriebs